Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung und Abrechnung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angeboten, die der Leistungsanbieter im Bildungskonto definiert.

2. Höhe der Vergütung
(1) Für die vereinbarte Leistung wird die im Bildungskonto vom Leistungsanbieter und von der Kommune freigegebene Vergütung definiert.
(2) Die Vergütung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Leistungsanbieter und Kommune angepasst werden.

3. Abrechnung
(1) Die vom Leistungsempfänger in Anspruch genommenen Leistungen werden mindestens einmal im Monat abgerechnet.
(2) Das auf dem Bildungskonto zur Verfügung gestellte Guthaben kann vorsehen, dass ein Teil der Vergütung nach Nr. 2 dieser Vereinbarung als Eigenanteil auf den Leistungsberechtigten entfällt, wenn z.B. dessen Einkommen den Anspruch auf die Leistung mindert. In diesem Fall beträgt das zur Verfügung gestellte Guthaben nur den Restbetrag. Der Leistungsanbieter kann seine Vergütung nur mit diesem zur Verfügung gestellten (Rest-) Betrag mit der Kommune abrechnen.
(3) Der Leistungsanbieter darf mit dem Leistungsberechtigten vereinbaren, dass terminlich festgelegte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen abgerechnet werden dürfen. Der Leistungsanbieter weist die Kommune bei der Abrechnung auf solche Sachverhalte hin.
(4) Der Leistungsanbieter gibt den Vertretern der Kommune oder dessen Beauftragten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte und Nachweise zur Erbringung der Leistung.

4. Geltungsdauer und Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt ab Zulassung des Leistungsanbieters in Kraft und wird für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängert sich um 1 Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Dies gilt z.B., wenn der Leistungsanbieter jugendgefährdende, strafbare oder verfassungsfeindliche Zielsetzungen verfolgt oder Kindern und Jugendlichen Zugang zu Medien verschafft, die solche Inhalte haben.

5. Datenaustausch und Datenschutz
Der Leistungsanbieter ist einverstanden, dass die für die Abrechnung erforderlichen Daten auch anderen Trägern der Leistungen zur Verfügung gestellt und dort elektronisch erfasst und gespeichert werden. Der Leistungsanbieter hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

6. Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Der Leistungsanbieter bejaht die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und ist bereit, sich jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.
Er versichert ausdrücklich, dass er in keiner Weise Bestrebungen unterstützt und unterstützen wird, deren Ziele gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind.
Er versichert ferner, dass er nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die im internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verstoßen wird.
Er erklärt weiterhin, dass er nicht Mitglied in einer Partei oder einer sonstigen Gruppierung mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung ist.

Einwilligungserklärung des Leistungsanbieters

Hiermit willige ich ein, dass die Information über mein Angebot – einschließlich der erforderlichen personenbezogenen Daten (z.B. Ansprechpartner, Anschrift) – von der Kommune erfasst und gemeinsam mit den Angeboten anderer Leistungsanbieter an Leistungsberechtigte weitergegeben werden. Dies erfolgt zu dem Zweck, dem Leistungsberechtigten einen Überblick über das zur Verfügung stehende Angebot zu verschaffen. Ich stimme einer Veröffentlichung der o. g. Daten im Internet zu; diese bezweckt eine weitere Erhöhung der Transparenz. Mir ist bewusst, dass die Erteilung dieser Einwilligung freiwillig ist und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Sofern sie verweigert wird, entstehen hieraus keine unmittelbaren negativen Folgen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich die Wahrscheinlichkeit, zur Verfügung gestelltes Guthaben auf dem Bildungskonto abzuwickeln, durch die Zustimmung zur Veröffentlichung erhöht.

AGB in der Fassung – Berlin, 1. Dezember 2016